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Legal Services for EU Product Conformity Assessment

Richtlinie 2014/29/EU – Simple Pressure Vessels Directive (SPVD)

5 Minuten

Richtlinie 2014/29/EU – Simple Pressure Vessels Directive (SPVD)
Immeuble de bureaux

Structured Assessment Logic (SAL) – Your Roadmap for Compliance

SAL Type III - Safety Architecture Framework – NLF-based Risk-Specific Safety Framework

Mapping der SPVD 2014/29/EU


Um die Anforderungen der Richtlinie 2014/29/EU nachvollziehbar umzusetzen, kann der regulatorische Prüfprozess in einer Structured Assessment Logic (SAL) abgebildet werden. Diese Logik stellt sicher, dass alle technischen und regulatorischen Anforderungen systematisch geprüft werden und die Konformität durch dokumentierte Nachweise belegt ist.


Die SAL umfasst die folgenden Schritte:


  1. Produktqualifikation – Liegt das Produkt überhaupt im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/29/EU?

  2. Identifikation der relevanten Anforderungen – Gelten für das Produkt die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I oder ist es nach geltender guter Ingenieurpraxis (Sound Engineering Practice – SEP) herzustellen?

  3. Bewertung harmonisierter Normen und, falls erforderlich, alternativer Erfüllungswege, sofern solche Normen nicht angewendet werden oder nicht existieren; beziehungsweise – bei Druckbehältern im SEP-Bereich – Festlegung der technischen Spezifikationen, mit denen die Einhaltung geltender guter Ingenieurpraxis (Sound Engineering Pracitce – SEP) nachgewiesen wird.

  4. Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens – Modul B (EU-Baumusterprüfung – Entwurfs- oder Fertigungsmuster) in Verbindung mit Modul C, C1 oder C2; für Druckbehälter im SEP-Bereich ist kein Konformitätsbewertungsmodul anzuwenden.

  5. Technische Dokumentation – Welche Unterlagen belegen die Einhaltung?

  6. Informations- und Kennzeichnungspflichten

  7. EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung – Offizielle Bestätigung der Konformität, bereit für den EU-Markt.


Hinweis: Die SAL ist kein Selbstzweck. Sie stellt eine wiederholbare Methode dar, die regulatorische Prinzipien in eine klare Prüflogik übersetzt.


Dieses Diagramm zeigt den Ablauf der SAL in visueller Form:


Produktqualifikation

Identifikation der relevanten Anforderungen

Harmonisierte Normen / alternative Erfüllungswege / SEP

Konformitätsbewertungsverfahren / SEP

Technische Dokumentation

Informations- und Kennzeichnungspflichten

CE-Kennzeichnung & EU-Konformitätserklärung


Bei der Anwendung der Richtlinie 2014/29/EU sind regelmäßig weitere Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Anwendungsbereichsprüfung ist daher zu bewerten, ob diese Vorschriften parallel gelten oder ob aufgrund des Lex-specialis-Grundsatzes beziehungsweise anderer Kollisionsregeln einzelne Anforderungen oder ein gesamter Harmonisierungsrechtsakt durch speziellere Regelungen verdrängt werden.

Besteht kein Normenkonflikt, gelten die jeweiligen Anforderungen nebeneinander und sind kumulativ einzuhalten.

In der Praxis bedeutet dies, dass die SAL zwar den roten Faden bildet, jedoch stets im regulatorischen Gesamtkontext angrenzender Rechtsvorschriften angewendet werden sollte.


Überblick: Richtlinie 2014/29/EU


  • Nummer: 2014/29/EU

  • Titel: Richtlinie über die Bereitstellung einfacher Druckbehälter auf dem Markt

  • Veröffentlichung: OJ L 96, 29.3.2014, S. 45

  • Zweck: Die Richtlinie gewährleistet ein einheitliches Sicherheitsniveau für einfache Druckbehälter innerhalb der Europäischen Union und ermöglicht gleichzeitig deren freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Hierzu legt sie harmonisierte Anforderungen für Konstruktion, Herstellung und Inverkehrbringen serienmäßig gefertigter, geschweißter Druckbehälter fest, die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt und nicht für Feuerbeheizung ausgelegt sind.

  • Öffentliches Interesse: Produktsicherheit mit besonderem Schwerpunkt auf dem Schutz vor druckbedingten Gefährdungen.

  • Leitfaden: Leitlinien der Europäischen Kommission zur Richtlinie 2014/29/EU: Guidelines related to the Simple Pressure Vessels Directive 2014/29/EU (SPVD)


Anwendungsbereich (Scope)


Die Richtlinie gilt für serienmäßig gefertigte einfache Druckbehälter, das heißt geschweißte Druckbehälter,

  • deren innerer Überdruck mehr als 0,5 bar beträgt,

  • die zur Aufnahme von Luft oder Stickstoff bestimmt sind und

  • nicht für Feuerbeheizung ausgelegt sind.

Nicht unter die Richtlinie fallen insbesondere die in Artikel 1 Absatz 2 genannten Produkte, beispielsweise

  • Druckbehälter für kerntechnische Anwendungen,

  • Druckbehälter für den Einbau in Schiffe oder Luftfahrzeuge beziehungsweise deren Antrieb,

  • Feuerlöscher sowie weitere ausdrücklich ausgenommene Produkte.

 

Identification of the applicable requirements


Druckbehälter, bei denen das Produkt aus zulässigem Betriebsüberdruck (PS) und Volumen (V) den Wert von 50 bar·l überschreitet, müssen die wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I erfüllen. Diese betreffen insbesondere

  • Werkstoffe,

  • Konstruktion,

  • Herstellung,

  • Schweißverfahren,

  • Prüfungen sowie

  • Fertigungsqualität.

Druckbehälter, bei denen PS × V höchstens 50 bar·L beträgt, unterliegen nicht den wesentlichen Sicherheitsanforderungen des Anhangs I. Sie sind stattdessen nach der in einem Mitgliedstaat geltenden guten Ingenieurpraxis (Sound Engineering Practice – SEP) herzustellen.

 

Harmonisierte Normen und technische Spezifikationen zum Nachweis der SEP


Hersteller sollten grundsätzlich zunächst prüfen, ob harmonisierte Normen angewendet werden können, um die Konformität mit den Anforderungen der Richtlinie nachzuweisen:

Werden harmonisierte Normen nicht oder nur teilweise angewendet oder existieren solche Normen nicht, können andere technische Lösungen gewählt werden, sofern diese die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nachweisen.


Für Druckbehälter im SEP-Bereich erfolgt der Konformitätsnachweis dagegen über geeignete technische Spezifikationen, welche die geltende gute Ingenieurpraxis widerspiegeln und belegen, dass Konstruktion und Herstellung entsprechend diesen allgemein anerkannten ingenieurtechnischen Regeln erfolgt sind.


Konformitätsbewertungsverfahren


Artikel 13 legt das Konformitätsbewertungsverfahren fest, das Hersteller vor dem Inverkehrbringen einfacher Druckbehälter durchlaufen müssen. Die Beteiligung einer Benannten Stelle und der Umfang der Konformitätsbewertung richten sich im Wesentlichen nach dem Produkt aus zulässigem Betriebsüberdruck (PS) und Volumen (V).

 

Entwurfsphase: EU-Baumusterprüfung bei PS x V > 50 bar·L

Für Druckbehälter mit einem PS × V > 50 bar·L ist vor Aufnahme der Serienfertigung eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) durchzuführen.


Wendet der Hersteller harmonisierte Normen vollständig an, kann er wählen zwischen


  • Modul B – Entwurfsmuster, bei dem ausschließlich die technische Dokumentation bewertet wird, oder

  • Modul B – Fertigungsmuster, bei dem zusätzlich ein repräsentativer Prototyp geprüft wird.


Werden harmonisierte Normen nicht oder nur teilweise angewendet, ist Modul B – Fertigungsmuster verpflichtend.


Fertigungsphase

Nach erfolgreicher Baumusterprüfung richtet sich gemäß Artikel 13 das weitere Verfahren nach dem Wert PS × V.


PS × V Range

Anzuwendendes Verfahren

Überwachungsumfang

> 3,000 bar·L

Modul C1 – Konformität mit der Bauart auf Grundlage überwachter Druckprüfungen

Laufende Überwachung durch beaufsichtigte Druckprüfungen der Druckbehälter

200 – 3,000 bar·L

Wahlweise Modul C1 oder Modul C2

Wahl zwischen beaufsichtigten Druckprüfungen und stichprobenartigen Kontrollen durch eine Benannte Stelle

50 – 200 bar·L

Wahlweise Modul C1 oder Modul C

Wahl zwischen beaufsichtigten Druckprüfungen und interner Fertigungskontrolle


SEP (PS × V ≤ 50 bar·L)

  • Für Druckbehälter im SEP-Bereich findet kein Konformitätsbewertungsmodul Anwendung.

  • Die Konformität wird durch Herstellung nach allgemein anerkannten ingenieurtechnischen Regeln nachgewiesen. Eine Beteiligung einer Benannten Stelle ist hierfür nicht vorgesehen.

 

Technische Dokumentation


Die technische Dokumentation muss nachvollziehbar belegen, dass der Druckbehälter die anwendbaren gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Sie umfasst insbesondere

  • Konstruktionsunterlagen,

  • Berechnungen,

  • Werkstoffnachweise,

  • Schweißunterlagen,

  • Prüfergebnisse,

  • angewandte Normen und technische Spezifikationen,

  • Risikobeurteilungen, soweit erforderlich,

  • die EU-Konformitätserklärung sowie

  • sämtliche Unterlagen, die den Nachweis der Konformität ermöglichen.


Informations- und Kennzeichnungspflichten


  • Identifikations- und Herstellerkennzeichnung

  • Typen-, Chargen- oder Serienbezeichnung

  • Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen

  • Angaben gemäß Anhang III der Richtlinie

 

CE-Kennzeichnung


  • Pflicht vor Inverkehrbringen auf dem EU-Markt

  • Sichtbar, lesbar und dauerhaft

  • Kennnummer der Benannten Stelle, sofern diese am Konformitätsbewertungsverfahren beteiligt war

  • CE-Kennzeichnung nur für Druckbehälter, die den Anforderungen der Richtlinie unterliegen; Druckbehälter im SEP-Bereich dürfen keine CE-Kennzeichnung nach dieser Richtlinie tragen.

 

Fazit


Mit der SAL, dem Mapping als rotem Faden und der Berücksichtigung von Schnittstellen zu verwandter Gesetzgebung wird deutlich, wie die Richtlinie 2014/29/EU systematisch angewendet wird. Die finale Dramaturgie folgt logisch von Scope über die Identifikation der anwendbaren Anforderungen, harmonisierte Normen beziehungsweise Sound Engineering Practice (SEP), das Konformitätsbewertungsverfahren, die technische Dokumentation und die Informations- und Kennzeichnungspflichten bis hin zur CE-Kennzeichnung und der EU-Konformitätserklärung – eine klare Orientierung für Hersteller, Prüfer und alle, die den regulatorischen Überblick behalten wollen.


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