Richtlinie 2014/35/EU — Low Voltage Directive (LVD)
4 Minuten


Structured Assessment Logic (SAL) – Your Roadmap for Compliance
SAL Type I – Safety Architecture Framework – NLF-based Comprehensive Safety Framework
Mapping der LVD 2014/35/EU
Die SAL umfasst die folgenden Schritte:
Produktqualifikation – Liegt das Produkt im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/35/EU?
Auswahl des Konformitätsbewertungsverfahrens – Modul A (interne Fertigungskontrolle)
Nach der Niederspannungsrichtlinie erfolgt die Konformitätsbewertung grundsätzlich nach Modul A (interne Fertigungskontrolle). Der Hersteller bewertet eigenverantwortlich, ob das elektrische Betriebsmittel die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt, erstellt die erforderliche technische Dokumentation und dokumentiert die Konformität.
Risikobeurteilung und Identifikation der relevanten Sicherheitsziele gemäß Anhang I – Welche Sicherheitsziele gelten für das Produkt?
Die Risikobeurteilung dient nicht nur der Ermittlung und Beherrschung von Gefährdungen. Sie bildet zugleich die Grundlage für die Festlegung, welche Sicherheitsziele des Anhangs I aufgrund der Konstruktion, der bestimmungsgemäßen Verwendung und der vernünftigerweise vorhersehbaren Verwendung auf das jeweilige Produkt anzuwenden sind.
Bewertung harmonisierter Normen und, falls erforderlich, alternativer Erfüllungswege, sofern solche Normen nicht angewendet werden oder nicht existieren – Welche Standards decken die Anforderungen ab, wo bestehen Lücken?
Technische Dokumentation – Welche Unterlagen belegen die Einhaltung?
Informations- und Kennzeichnungspflichten
Serienfertigung – Wie wird die fortlaufende Konformität sichergestellt?
Die Konformität beschränkt sich nicht auf Entwurf und Erstbewertung, sondern muss auch in der laufenden Produktion gewährleistet bleiben. In der Praxis bedeutet dies, diejenigen Produkt- und Prozessmerkmale zu identifizieren und zu beherrschen, deren Abweichung die Einhaltung der Sicherheitsziele und damit der gesetzlichen Anforderungen gefährden würde.
EU-Konformitätserklärung und CE-Kennzeichnung – Offizielle Bestätigung der Konformität, bereit für den EU-Markt.
Hinweis: Die SAL ist kein Selbstzweck. Sie stellt eine wiederholbare Methode dar, die regulatorische Prinzipien in eine klare Prüflogik übersetzt.
Dieses Diagramm zeigt den Ablauf der SAL in visueller Form:
Produktqualifikation
↓
Risikobeurteilung und Identifikation der Sicherheitsziele gemäß Anhang I
↓
Harmonisierte Normen / alternative Erfüllungswege
↓
Konformitätsbewertungsverfahren
↓
Technische Dokumentation
↓
Informations- und Kennzeichnungspflichten
↓
Serienfertigung
↓
CE-Kennzeichnung & EU-Konformitätserklärung
Schnittstellen zu verwandter Gesetzgebung
Bei der Anwendung der Richtlinie 2014/35/EU gibt es häufig Schnittstellen zu anderen Vorschriften, die parallel berücksichtigt werden müssen:
Funkanlagenrecht (RED)
Gesetzgebung zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)
Sektorenspezifische Vorschriften für vernetzte Produkte
Eine koordinierte Bewertung ist daher erforderlich, um Regelungslücken oder Doppelprüfungen zu vermeiden. In der Praxis bedeutet dies, dass die SAL zwar den roten Faden bildet, jedoch stets im Kontext angrenzender Rechtsvorschriften angewendet werden sollte.
Überblick: Richtlinie 2014/35/EU
Nummer: 2014/35/EU
Titel: Richtlinie über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt
Veröffentlichung: OJ L 96, 29.3.2014, S. 357
Zweck: Die Richtlinie schafft den Rechtsrahmen für das Inverkehrbringen elektrischer Betriebsmittel innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen und gewährleistet ein hohes Schutzniveau hinsichtlich der Sicherheit von Personen, Haus- und Nutztieren sowie Sachgütern.
Öffentliches Interesse: Produktsicherheit
Leitfaden: Leitlinien der Europäischen Kommission zur Richtlinie 2014/35/EU (LVD Guidelines): LVD 2014/35/EU - Guidelines
Anwendungsbereich (Scope)
Die Richtlinie gilt für elektrische Betriebsmittel, die für folgende Nennspannungen ausgelegt sind:
50 bis 1.000 V Wechselspannung (AC)
75 bis 1.500 V Gleichspannung (DC)
Hierzu gehören beispielsweise:
elektrische Haushaltsgeräte,
Beleuchtungseinrichtungen,
elektrische Leitungen und Kabel,
Gerätesteckvorrichtungen und Anschlussleitungen,
Installationsmaterial sowie weitere elektrische Betriebsmittel innerhalb des vorgesehenen Spannungsbereichs.
Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind die in Anhang II der Richtlinie aufgeführten Betriebsmittel.
Für sogenannte kombinierte Produkte, die gleichzeitig unter weitere Harmonisierungsrechtsvorschriften fallen können, sind zusätzlich die einschlägigen Leitlinien zur Abgrenzung zwischen LVD, EMV- und Funkanlagenrecht zu berücksichtigen: Supplementary Guidance on the LVD/EMCD/RED.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Richtlinie 2014/35/EU sieht für elektrische Betriebsmittel ausschließlich Modul A – Interne Fertigungskontrolle gemäß Anhang III des Beschlusses Nr. 768/2008/EG als Konformitätsbewertungsverfahren vor.
Der Hersteller trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass das elektrische Betriebsmittel die geltenden Sicherheitsziele der Richtlinie erfüllt. Eine Beteiligung einer Benannten Stelle ist im Rahmen der Richtlinie 2014/35/EU nicht vorgesehen.
Im Rahmen des Verfahrens hat der Hersteller insbesondere
die anwendbaren Anforderungen zu identifizieren,
die Einhaltung der Sicherheitsziele nachzuweisen,
die angewandten harmonisierten Normen oder sonstigen technischen Spezifikationen zu dokumentieren,
die technische Dokumentation zu erstellen und aktuell zu halten,
die EU-Konformitätserklärung auszustellen,
die CE-Kennzeichnung anzubringen sowie
die technische Dokumentation und die EU-Konformitätserklärung zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen aufzubewahren.
Sicherheitsziele gemäß Anhang I
Die wesentlichen Sicherheitsziele sind in Anhang I der Richtlinie festgelegt. Sie definieren die konstruktiven und technischen Anforderungen, die elektrische Betriebsmittel erfüllen müssen, um bei bestimmungsgemäßer Verwendung sowie bei vernünftigerweise vorhersehbarer Fehlanwendung sicher betrieben werden zu können.
Die Sicherheitsziele betreffen insbesondere:
Schutz gegen Gefahren elektrischen Ursprungs (z. B. elektrischer Schlag oder Lichtbogen),
Schutz gegen mechanische Gefährdungen,
Schutz gegen thermische Gefährdungen wie Verbrennungen, Überhitzung oder Brand,
Begrenzung gefährlicher Auswirkungen durch Strahlung, Geräusche oder Vibrationen,
sichere Montage, Installation, Anschluss und bestimmungsgemäße Verwendung,
ausreichende Widerstandsfähigkeit gegenüber vorhersehbaren Umwelteinflüssen.
Die Risikobeurteilung dient dazu, festzustellen, welche dieser Sicherheitsziele auf das jeweilige Produkt anzuwenden sind und welche konstruktiven Maßnahmen erforderlich sind, um die Risiken auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.
Hinweis: Für die praktische Auslegung der Sicherheitsziele und deren risikobasierte Anwendung bietet der CENELEC Guide 32, insbesondere Anhang A, eine anerkannte Hilfestellung (link to guide PDF). Er ergänzt Anhang I durch eine systematische Beschreibung typischer Gefährdungen sowie geeigneter Maßnahmen zur Risikominderung.
Harmonisierte Normen
Technische Spezifikationen, die den Nachweis der Konformität erleichtern
Anwendung führt zur Vermutung der Konformität mit den entsprechenden Sicherheitszielen
Erarbeitet von anerkannten europäischen Normungsorganisationen
Referenziert im Amtsblatt der Europäischen Union
Summary of references of harmonised standards published in OJEU – Directive 2014/35/EU
Informations- und Kennzeichnungspflichten
Identifikations- und Herstellerkennzeichnung
Typen-, Chargen- oder Seriennummer beziehungsweise andere eindeutige Produktidentifikation
Beifügung der erforderlichen Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen
Bereitstellung der Informationen in einer für den jeweiligen Mitgliedstaat leicht verständlichen Sprache
Angabe von Hersteller und gegebenenfalls Bevollmächtigtem bzw. Importeur.
Serienfertigung
Die Forderung nach fortdauernder Konformität wird in der Praxis dadurch umgesetzt, dass Hersteller die Produkt- und Prozessmerkmale identifizieren und unter Kontrolle halten, deren Abweichung die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsanforderungen gefährden könnte.
Dies erfordert ein systematisches Management sicherheits- und konformitätskritischer Merkmale, das festlegt, wie diese Merkmale identifiziert, überwacht, gelenkt und gegen unbeabsichtigte Änderungen abgesichert werden.
Hierzu gehören insbesondere
die Beherrschung kritischer Fertigungsprozesse,
die Überwachung sicherheitsrelevanter Produktmerkmale,
das Änderungsmanagement,
die Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit,
geeignete Prüf- und Freigabeverfahren sowie
die kontinuierliche Pflege der technischen Dokumentation..
CE-Kennzeichnung
Pflicht vor Inverkehrbringen auf dem EU-Markt
Sichtbar, lesbar und dauerhaft am Produkt oder, sofern dies nicht möglich ist, auf der Verpackung und den Begleitunterlagen angebracht
Darf erst angebracht werden, nachdem die Konformität mit sämtlichen anwendbaren Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgestellt wurde
Die EU-Konformitätserklärung dokumentiert die Verantwortung des Herstellers für die Übereinstimmung des Produkts mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen
Fazit
Mit der SAL, dem Mapping als rotem Faden und der Berücksichtigung von Schnittstellen zu verwandter Gesetzgebung wird deutlich, wie die Richtlinie 2014/35/EU systematisch angewendet wird. Die finale Dramaturgie folgt logisch von Scope über Sicherheitsziele, Risikobeurteilung, harmonisierte Normen, Konformitätsbewertungsverfahren und technische Dokumentation bis hin zur CE-Kennzeichnung und der EU-Konformitätserklärung – eine klare Orientierung für Hersteller, Prüfer und alle, die den regulatorischen Überblick behalten wollen.
Vielleicht interessieren Sie sich auch für diese Artikel:
© 2026 von Rechtsanwalt Dr. Matthias K Bauer



