Richtlinie 2011/65/EU — Restriction of Hazardous Substances (RoHS)
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Structured Assessment Logic (SAL) – Your Roadmap for Compliance
SAL Type VII – Substance Regulation Regime – NLF-based Substance Restriction Framework
Mapping der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS)
Die SAL umfasst folgende Schritte:
Anwendungsbereich – Handelt es sich bei dem Produkt um ein Elektro- oder Elektronikgerät (EEE), das in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/65/EU fällt?
Stoffbeschränkungen (Artikel 4 und Anhang II) – Entspricht das Produkt den RoHS-Stoffbeschränkungen?
Ausnahmen/Befreiungen (Artikel 5 sowie Anhänge III und IV) – Falls die Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang II überschritten werden: Liegt eine gültige Ausnahme/Befreiung vor?
Technische Dokumentation und Konformitätsbewertung – Wird die Konformität durch eine geeignete technische Dokumentation gemäß EN IEC 63000 nachgewiesen?
Restricted Substances Control (RSC) – Hat der Hersteller geeignete Prozesse und Kontrollen implementiert, um die fortlaufende Einhaltung der Stoffbeschränkungen während Produktentwicklung, Beschaffung und Produktion sicherzustellen?
CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung – Hat der Hersteller das Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt und die erforderliche EU-Konformitätserklärung ausgestellt?
Schnittstellen zu WEEE – Werden die einschlägigen Verpflichtungen nach der WEEE Directive 2012/19/EU erfüllt (z. B. Kennzeichnung, Registrierung und Informationspflichten gegenüber Nutzern)?
Hinweis: SAL ist kein Selbstzweck. SAL stellt eine wiederholbare Methodik dar, die regulatorische Anforderungen in eine klare und strukturierte Bewertungslogik übersetzt. In der Praxis erfordert die RoHS-Compliance nicht nur die Bewertung von Stoffbeschränkungen, sondern auch die Implementierung wirksamer Restricted Substances Controls (RSC) sowie einer geeigneten technischen Dokumentation.
Die nachstehende Darstellung veranschaulicht den SAL-Workflow:
Anwendungsbereich (EEE)
↓
Stoffbeschränkungen (Anhang II), einschließlich Ausnahmen/Befreiungen (Anhänge III/IV bzw. Artikel 5)
↓
Technische Dokumentation (EN IEC 63000)
↓
Restricted Substances Control (RSC)
↓
CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung
↓
Schnittstellen zu WEEE-Verpflichtungen
Schnittstellen zu verwandten Rechtsvorschriften
Bei der Anwendung von RoHS bestehen häufig Schnittstellen zu weiteren regulatorischen Anforderungen, die parallel berücksichtigt werden müssen:
WEEE Directive 2012/19/EU
REACH Regulation (EC) No 1907/2006
Waste Framework Directive 2008/98/EC – Artikel 9(1)(i) (SCIP-Mitteilung)
Weitere stoffbezogene Vorschriften (z. B. Biozidprodukte, fluorierte Treibhausgase, ozonschädigende Stoffe oder persistente organische Schadstoffe)
Eine koordinierte Bewertung ist daher erforderlich, um regulatorische Lücken oder Doppelbewertungen zu vermeiden.
Überblick über die Richtlinie 2011/65/EU
Nummer der Richtlinie: 2011/65/EU
Titel: Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Veröffentlichung: ABl. L 174 vom 1.7.2011, S. 88
Kurzbeschreibung: Beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (EEE)
Schutzgut: Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt
Leitlinien: FAQ key guidance document
Anwendungsbereich (Scope)
Die Richtlinie 2011/65/EU gilt für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE), die unter die in Anhang I genannten Kategorien fallen, soweit keine ausdrückliche Ausnahme nach Artikel 2 Absatz 4 greift.
EEE sind Geräte, die zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind, sowie Geräte zur Erzeugung, Übertragung und Messung solcher Ströme und Felder.
Zentrale regulatorische Anforderungen
Stoffbeschränkungen (Artikel 4 und Anhang II)
Die derzeit beschränkten Stoffe umfassen insbesondere:
Blei (Pb)
Quecksilber (Hg)
Cadmium (Cd)
Sechswertiges Chrom (Cr VI)
Polybromierte Biphenyle (PBB)
Polybromierte Diphenylether (PBDE)
Bis(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
Butylbenzylphthalat (BBP)
Dibutylphthalat (DBP)
Diisobutylphthalat (DIBP)
Ausnahmen/Befreiungen (Artikel 5 sowie Anhänge III und IV)
Werden die Konzentrationsgrenzwerte nach Anhang II überschritten, muss der Hersteller prüfen, ob eine gültige Ausnahme/Befreiung anwendbar ist.
Ausnahmen/Befreiungen können vorgesehen sein:
in Anhang III (allgemeine Ausnahmen/Befreiungen),
in Anhang IV (medizinische Geräte sowie Überwachungs- und Kontrollinstrumente), oder
durch delegierte Rechtsakte nach Artikel 5.
Der Hersteller muss insbesondere prüfen:
die Anwendbarkeit der Ausnahme/Befreiung,
deren sachlichen und technischen Umfang,
die Gültigkeitsdauer sowie
die konkret erfassten Anwendungen und Materialien.
Nachweise zur Anwendbarkeit der Ausnahme/Befreiung müssen Bestandteil der technischen Dokumentation sein.
Technische Dokumentation und EN IEC 63000
Hersteller müssen ein internes Fertigungskontrollverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen, die die RoHS-Konformität nachweist.
Die EN IEC 63000 beschreibt einen harmonisierten Ansatz zur Bewertung von Elektro- und Elektronikgeräten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe.
Nach EN IEC 63000 muss für alle für die RoHS-Konformität relevanten Materialien, Teile und Baugruppen eine geeignete Compliance-Dokumentation vorliegen.
Die Dokumentation kann insbesondere umfassen:
Lieferantenerklärungen,
Materialdeklarationen,
analytische Prüfberichte,
vertragliche Compliance-Zusagen,
Zertifikate,
Prozessspezifikationen,
Stücklisten,
Zeichnungen und Materialspezifikationen sowie
sonstige technische Unterlagen.
Art und Umfang der Dokumentation sollten das Risiko widerspiegeln, dass beschränkte Stoffe vorhanden sind.
Dieser risikobasierte Ansatz erfordert insbesondere die Berücksichtigung von:
der Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins beschränkter Stoffe,
der Komplexität und Kritikalität der Komponente,
der Zuverlässigkeit des Lieferanten sowie
vorhandener historischer Nachweise und analytischer Daten.
Die gesammelte Dokumentation muss:
auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft werden,
den jeweiligen Materialien, Teilen und Baugruppen eindeutig zugeordnet sein und
als Bestandteil der technischen Dokumentation aufrechterhalten werden.
Analytische Prüfungen können die Konformitätsbewertung unterstützen, sind jedoch nicht zwingend für jede Komponente erforderlich, sofern ausreichende dokumentarische Nachweise vorliegen.
Restricted Substances Control (RSC)
Ein zentrales Element wirksamer RoHS-Compliance ist die Implementierung von Restricted Substances Controls (RSC).
RSC bezeichnet die organisatorischen und technischen Maßnahmen des Herstellers zur Sicherstellung der fortlaufenden Einhaltung der RoHS-Stoffbeschränkungen über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg.
Typische Elemente eines RSC-Systems umfassen:
Lieferantenqualifizierung und -überwachung,
Management von Materialdeklarationen,
Wareneingangskontrollen,
Änderungsmanagementprozesse,
Produkt- und Prozessspezifikationen,
analytische Verifizierungsprüfungen,
Rückverfolgbarkeitssysteme,
Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen,
interne Audits sowie
die Integration in das Qualitätsmanagementsystem.
Die IEC TR 62476 enthält Leitlinien zur Implementierung von Restricted Substances Controls.
Die Existenz robuster RSC-Prozesse ist besonders wichtig, da die RoHS-Konformität nicht nur zum Zeitpunkt der Bewertung nachgewiesen, sondern auch während Beschaffung und Produktion dauerhaft sichergestellt werden muss.
CE-Kennzeichnung und EU-Konformitätserklärung
EEE, die unter die Richtlinie 2011/65/EU fallen, müssen vor dem Inverkehrbringen im EU-Markt mit der CE-Kennzeichnung versehen werden.
Die CE-Kennzeichnung dient als Nachweis der Konformität mit den RoHS-Stoffbeschränkungen und muss sichtbar, leserlich und dauerhaft am Produkt (oder Typenschild) sowie auf der Verpackung angebracht werden.
Schnittstellen zu WEEE-Verpflichtungen
Elektro- und Elektronikgeräte im Anwendungsbereich von RoHS unterliegen häufig zugleich der WEEE Directive 2012/19/EU.
Typische WEEE-bezogene Verpflichtungen umfassen:
Kennzeichnung von EEE mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne,
Registrierung in nationalen WEEE-Registern,
Finanzierungsverpflichtungen,
Informationspflichten gegenüber Nutzern,
Meldepflichten sowie
Verpflichtungen zur Rücknahme und umweltgerechten Entsorgung.
Fazit
Durch SAL, die Darstellung als Roadmap und die Berücksichtigung der Schnittstellen zu verwandten Rechtsvorschriften wird deutlich, wie die Richtlinie 2011/65/EU systematisch angewendet werden kann.
Die daraus resultierende Bewertungslogik bietet einen klaren und praxisorientierten Fahrplan – von der Bestimmung des Anwendungsbereichs und den Stoffbeschränkungen über Ausnahmen/Befreiungen, technische Dokumentation, Restricted Substances Controls (RSC) und CE-Kennzeichnung bis hin zu den WEEE-bezogenen Verpflichtungen.
Besondere Bedeutung kommt dabei zu:
der Erstellung technischer Dokumentation gemäß EN IEC 63000 sowie
der Implementierung wirksamer Restricted Substances Controls (RSC).
Diese Elemente sind wesentlich, um eine belastbare und nachhaltige RoHS-Compliance über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg nachzuweisen und aufrechtzuerhalten.
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© 2026 von Dr. Matthias K Bauer



